Ziele der Förderung
Ursprünglich galt die Fördermöglichkeit WeGebAU ausschließlich für ältere oder gering qualifizierte Mitarbeiter. Mit Verabschiedung des Konjunkturpaketes II werden zusätzlich auch qualifizierte Mitarbeiter mit Berufsabschluss gefördert. Diese Förderung kann auch bei Kurzarbeit gewährt werden, ist jedoch nicht daran gebunden.
Wer wird gefördert?
Welche Weiterbildungen können gefördert werden?
Gefördert wird die Teilnahme an einer Weiterbildung, die außerhalb des Betriebes durchgeführt wird, dem die Arbeitnehmer angehören. Es müssen Kenntnisse und Fertigkeiten vermittelt werden, die über arbeitsplatzbezogene Anpassungsqualifizierungen hinausgehen.
Wie hoch ist der Zuschuss?
Die Agentur für Arbeit erstattet dem Arbeitnehmer die Weiterbildungskosten bis zu 100%. Bei gering Qualifizierten ist eine Kombination mit Arbeitsentgeltzuschuss möglich.