Seit Juni 2009 ist die SolidLine AG zugelassener Träger für die Förderung der beruflichen Weiterbildung nach dem Recht der Arbeitsförderung (AZWV). Fast alle SolidLine-Schulungen (ausser DBWorks und Porta~X) können heute mit bis zu 100% von der Bundesagentur für Arbeit (BAA) gefördert werden.
Was bedeutet AZWV ?
Die Anerkennungs- und Zulassungsverordnung Weiterbildung (AZWV) ist eine Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit vom 16. Juni 2004 gem. § 87 SGB III und regelt die Anerkennung (Akkreditierung) von Fachkundigen Stellen und die Zulassung (Zertifizierung) von Bildungsträgern und Bildungsmaßnahmen.
Die von den Agenturen für Arbeit bzw. den Arbeitsgemeinschaften für Grundsicherung an Arbeitsuchende herausgegebenen Bildungsgutscheine können nur bei den so zertifizierten Bildungsträgern und -maßnahmen eingelöst werden.
Augsburg > 811-4091-09
Berlin > 922-3362-09
Bremen > 277-0037-09
Dortmund > 351-0195-09
Hamburg > 123-2451-09
Karlsruhe > 631-0187-09
K'-Düsseldorf > 337-1199-11
Ludwigsburg > 641-0099-09
Nürnberg > 735-1243-09
Saarbrücken > noch offen
Wiesbaden > 459-0190-09